Glücksspiel zählt in Deutschland mit zu den beliebtesten Freizeitbeschäftigungen überhaupt. Schätzungen gehen davon aus, dass online alleine deutsche Spieler jährlich für ca. zwei Milliarden Euro Umsatz sorgen. Einen großen Anteil am Erfolg dieses Segments hat die auf unzähligen Privatsendern rund um die Uhr anzutreffende Online-Glücksspiel-Werbung für Anbieter wie Hyperino, Wunderino und Co. Doch ist diese bundesweit überhaupt zulässig? Schließlich dürfen per Gesetz aktuell nur Spieler mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthaltsort in Schleswig-Holstein rechtmäßig im Web zocken. Nun entscheidet das Landgericht München I.